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   VG Schleswig, 02.09.2019 - 11 B 107/19   

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VG Schleswig, 02.09.2019 - 11 B 107/19 (https://dejure.org/2019,30976)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.09.2019 - 11 B 107/19 (https://dejure.org/2019,30976)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. September 2019 - 11 B 107/19 (https://dejure.org/2019,30976)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvF 4/61

    Kreditwesen

    Auszug aus VG Schleswig, 02.09.2019 - 11 B 107/19
    Nach vorherrschender Ansicht in der Literatur (Ibler, in: Maunz/Dürig (Begr.), Grundgesetz-Kommentar, Art. 87 Rn. 245 m. w. Nachw.; Burgi, NVwZ 2005, 247, 251, 252) und der Rechtsprechung (insb. BVerfG, Urteil vom 24. Juli 1962 - 2 BvF 4, 5/61, 1, 2/62 -, NJW 1962, 1670) gilt dabei das ungeschriebene Merkmal der zentralen Erfüllbarkeit der Aufgabe.

    [...] Gegen die zentrale Wahrnehmbarkeit einer Aufgabe spricht die regelmäßige Zusammenarbeit mit Landesbehörden." Aus dem Begriff der selbständigen Bundesoberbehörde ergibt sich dem Bundesverfassungsgericht zufolge, dass sie nur für Aufgaben errichtet werden kann, die der Sache nach für das ganze Bundesgebiet von einer Oberbehörde ohne Mittel- und Unterbau und ohne Inanspruchnahme von Verwaltungsbehörden der Länder - außer für reine Amtshilfe - wahrgenommen werden können (BVerfG, Urteil vom 24. Juli 1962 - 2 BvF 4, 5/61, 1, 2/62 -, NJW 1962, 1670).

  • VG Düsseldorf, 10.12.1992 - 19 L 4009/92
    Auszug aus VG Schleswig, 02.09.2019 - 11 B 107/19
    Die Kammer hält diesbezüglich die Bedenken, die etwa das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 1992 - 19 L 4009/92 A -, NVwZ 1993, 503) Anfang der 1990er Jahre geäußert hat und die jüngst in der Literatur erneut laut wurden (Laude/Jürgensen, DÖV 2019, 468) nicht für durchgreifend.

    Der maximal zulässige Rahmen der Tätigkeit solcher Außenstellen wird schlagwortartig mit der Beschreibung "Sammelstellen mit Briefkastenfunktion" (so bereits VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 1992 - 19 L 4009/92 A -, NVwZ 1993, 503, 504 mit Verweis auf Rump, Die Errichtung selbständiger Bundesoberbehörden und des ihnen unterstellten Verwaltungsunterbaus nach Art. 87 III GG, Diss. Köln 1978, 122 und Burgsmüller, Die Errichtung Selbständiger Bundesoberbehörden, Diss. Köln 1967, 89 f.) umschrieben.

  • VG Frankfurt/Main, 13.07.1993 - 4 G 30002/93
    Auszug aus VG Schleswig, 02.09.2019 - 11 B 107/19
    In der Gesamtschau bestehen keine beachtlichen Anhaltspunkte dafür, dass die Außenstellen als selbstständige Zweigstellen (ablehnend bereits das VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 13. Juli 1993 - 4 G 30002/93. A (V) -, NVwZ 1993, 810, 810; OVG Bremen, Beschluss vom 10.08.1993 - OVG 2 B 44/93 -, BeckRS 2014, 46639; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. November 1993 - A 13 S 2024/93 -, juris Rn. 3) zu betrachten sind.

    Soweit neuere Literatur (vgl. zur Übersicht Laude/Jürgensen, DÖV 2019, 468, 469 ff.) darauf verweist, dass die Asylanträge nicht etwa nur zentral gesammelt und weitergeleitet, sondern nach Antragsstellung auch in den Außenstellen bearbeitet und entschieden werden, ist dem zu entgegnen, dass das AsylG diese Zuständigkeiten immer unter den Vorbehalt der Umverteilung und lokalen Kapazitäten gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 AsylG stellt (so schon das VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 13. Juli 1993 - 4 G 30002/93. A (V) -, NVwZ 1993, 810, 810).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 02.09.2019 - 11 B 107/19
    Mit diesem Maßstab sollte die Reichweite der fachgerichtlichen Prüfung im Eilverfahren gegenüber den bisher geltenden Anforderungen zurückgenommen werden (zu allem: BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, NVwZ 1996, 678, 680).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1993 - A 13 S 2024/93

    Verfassungsmäßigkeit der Außenstellenerrichtung durch das Bundesamt für die

    Auszug aus VG Schleswig, 02.09.2019 - 11 B 107/19
    In der Gesamtschau bestehen keine beachtlichen Anhaltspunkte dafür, dass die Außenstellen als selbstständige Zweigstellen (ablehnend bereits das VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 13. Juli 1993 - 4 G 30002/93. A (V) -, NVwZ 1993, 810, 810; OVG Bremen, Beschluss vom 10.08.1993 - OVG 2 B 44/93 -, BeckRS 2014, 46639; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. November 1993 - A 13 S 2024/93 -, juris Rn. 3) zu betrachten sind.
  • OVG Bremen, 10.08.1993 - 2 B 44/93

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge; Außenstellen des Bundesamtes; Selbständige

    Auszug aus VG Schleswig, 02.09.2019 - 11 B 107/19
    In der Gesamtschau bestehen keine beachtlichen Anhaltspunkte dafür, dass die Außenstellen als selbstständige Zweigstellen (ablehnend bereits das VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 13. Juli 1993 - 4 G 30002/93. A (V) -, NVwZ 1993, 810, 810; OVG Bremen, Beschluss vom 10.08.1993 - OVG 2 B 44/93 -, BeckRS 2014, 46639; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. November 1993 - A 13 S 2024/93 -, juris Rn. 3) zu betrachten sind.
  • VG Chemnitz, 04.11.2021 - 6 K 2048/19

    Pakistan: Keine Zuerkennung von Flüchtlings- und subsidiärem Schutz aufgrund

    In diesem Sinne treten die Außenstellen gerade als Sammelstellen auf (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.09.2019, 11 B 107/19, juris Rn. 11).
  • VG Stuttgart, 03.09.2021 - A 13 K 4229/21

    Irak: Dublin Rumänien: Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO ohne Erfolg; Eurodac-Treffer

    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts war die Antragsgegnerin zum Erlass der angegriffenen Bescheide auch unter Einbeziehung ihrer Außenstelle - hier: der Außenstelle Bayreuth - befugt (so bereits: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.1993 - A 13 S 2024/93 - juris, Leitsatz sowie Rn. 3; OVG Bremen, Beschluss vom 10.08.1993 - 2 B 44/93 - juris, vgl. nunmehr auch: VG Schleswig, Beschluss vom 02.09.2019 - 11 B 107/19 - juris, Rn. 7 ff.).
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